Informationen zur Mastenfällung
· Der Baumstamm, ohne Krone hat eine Mindestlänge von 16 m (Baum ab Boden).
· Der Durchmesser entspricht in jedem Fall den Vorgaben des Regelwerkes
· Der Mast ist im Boden so verankert (verkeilt in einer Metallhülse), dass ein ungewolltes Umstürzen ausgeschlossen ist.
· Die grobe Fällrichtung wird vom Veranstalter/Ausrichter vorgegeben.
· Eine weiche Bodenqualität des Fällplatzes ist gegeben. Während der Veranstaltung wird in gewissen Abständen der Boden im
Auftreffbereich der Masten aufgelockert.