Informationen zur Mastenfällung
·   Der Baumstamm, ohne Krone hat eine Mindestlänge von 16 m (Baum ab Boden).
·   Der Durchmesser entspricht in jedem Fall den Vorgaben des Regelwerkes
·   Der Mast ist im Boden so verankert (verkeilt in einer Metallhülse), dass ein ungewolltes Umstürzen ausgeschlossen ist.
·   Die grobe Fällrichtung wird vom Veranstalter/Ausrichter vorgegeben.
·   Eine weiche Bodenqualität des Fällplatzes ist gegeben. Während der Veranstaltung wird in gewissen Abständen der Boden im
    Auftreffbereich der Masten aufgelockert.

Fällschnitt als Vorstufe für die Mastenfällung